Die vom AG im Anschluß an das LG Hamburg verwandte Berechnungsformel hält Daldrup (Blutalkohol 1994, 46 f.) für falsch. Nach der vom LG Göttingen (ZfS 1992, 27) vertretenen und von Hentschel (Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 6. Aufl. 1992, Rdn 79) gebilligten Auffassung ist allein die Variationsbreite der Einzelergebnisse geeignet zur Beurteilung der Güte der Blutalkoholbestimmung.
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