AG Bad Neuenahr-Ahrweiler - 10.11.1994 (12 C 193/94) - DRsp Nr. 1995/9459
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, vom 10.11.1994 - Aktenzeichen 12 C 193/94
DRsp Nr. 1995/9459
Der Eigentümer eines Forstgrundstücks muß nicht ohne weiteres damit rechnen, daß nach einem Einschlag stehengebliebene Bäume bei plötzlich auftretendem Sturm umfallen und dabei ein auf einem Waldparkplatz abgestelltes Kfz beschädigen könnten.