AG Alzenau - Beschluß vom 04.02.1980 (OWi 135 Js 10186/79) - DRsp Nr. 1994/15397
AG Alzenau, Beschluß vom 04.02.1980 - Aktenzeichen OWi 135 Js 10186/79
DRsp Nr. 1994/15397
1. Bei der nachträglichen Ausnahmebewilligung nach § 69a Abs. 2StGB ist das Gericht nicht an die Mindestsperrfrist von 6 Monaten gebunden. 2. Rallye-Tourenwagen können von der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ausgenommen werden.