Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30.06.2021, Az.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.
Der Kläger verfolgt mit seiner rechtzeitig eingelegten und begründeten Berufung die Verurteilung der Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 4529,25 € (2359,25 € weitere Reparaturkosten + 2150,00 € Wertminderung + 20,00 € Kostenpauschale) nebst Zinsen an sich, hilfsweise an die sein Fahrzeug finanzierende Mxxx AG, weiter.
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