Die Berufung des Klägers gegen das am 13. März 2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Lübeck ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche nach einem Verkehrsunfall am 17. Dezember 2019 in O.
Der Kläger fuhr gegen 15:20 Uhr mit einem PKW (amtliches Kennzeichen H...) vom Parkplatz eines Discounters auf die Straße M. Dort kollidierte er mit dem Fahrzeug des Beklagten zu 1 (amtliches Kennzeichen R..., haftpflichtversichert bei der Beklagten zu 2), das gegen die rechte Seite des klägerischen Fahrzeugs fuhr. Von der Ein-/Ausfahrt zum Parkplatz aus Sicht des Klägers gesehen rechts befindet sich eine Fußgängerampel. Wegen der Einzelheiten der Unfallkonfiguration wird Bezug genommen auf die als Anlage zu Protokoll genommenen Fotos.
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