Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung
Verkehrsstrafrecht – Alkohol, Drogen und Fahreignung
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Start
Praxisleitfaden
Musterformulare
Rechtsprechung
Gesetze
Das Autorenteam
Neu in diesem Update
Start
Praxisleitfaden
Musterformulare
Rechtsprechung
Gesetze
Das Autorenteam
Neu in diesem Update
Rechtsprechung
1993
Sonstige
OLG
OLG Oldenburg
OLG Oldenburg - Urteil vom 23.06.1993
2 U 84/93
Normen:
BGB
§
400
;
ZPO
§
850
Abs.
3
§
850b
Abs.
1
Nr.
1
;
Fundstellen:
DRsp I(128)206c
MDR 1994, 257
NJW-RR 1994, 479
OLGReport-Oldenburg 1994, 40
VersR 1994, 846
ZfS 1994, 420
Abtretbarkeit von Ansprüchen aus einer vertraglichen Berufsunfähigkeitsversicherung
OLG Oldenburg,
Urteil
vom 23.06.1993
- Aktenzeichen 2 U 84/93
DRsp Nr. 1995/1959
Abtretbarkeit von Ansprüchen aus einer vertraglichen Berufsunfähigkeitsversicherung
»Ansprüche aus einer vertraglichen Berufsunfähigkeitsversicherung können im Regelfall nicht wirksam abgetreten werden.«
Normenkette:
BGB
§
400
;
ZPO
§
850
Abs.
3
§
850b
Abs.
1
Nr.
1
;
Fundstellen
DRsp I(128)206c
MDR 1994, 257
NJW-RR 1994, 479
OLGReport-Oldenburg 1994, 40
VersR 1994, 846
ZfS 1994, 420
© copyright - Deubner Verlag, Köln
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
×
Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung
Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung
Bestellformular
Fachbuch plus Onlinemodul
14 Tage-Test kostenlos
179,00 € zzgl. USt. und Versand
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen