Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
I.
Die Kläger wenden sich gegen die verkehrsrechtliche Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots in einem Teilbereich einer Ortsstraße, an die ihr Wohngrundgrundstück O* ... Straße 1 angrenzt.
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