Abgrenzung von Güterfernverkehr und Werkfernverkehr
BayObLG, Beschluß vom 22.08.1986 - Aktenzeichen 3 ObOWi 108/87
DRsp Nr. 1998/9571
Abgrenzung von Güterfernverkehr und Werkfernverkehr
Stehen Absender und Empfänger der Ware sowie die zu transportierenden Mengen der Güter bereits fest, liegt Güterfernverkehr und nicht Werkfernverkehr vor.