6.2.1 Die anfängliche Verteidigersituation

Autor: Kucklick

A6.37

Für den Verteidiger ergibt sich gewöhnlich eine Mandatssituation, die zu Beginn dadurch geprägt ist, dass der Rat suchende Mandant von der Polizei schon als Unfallbeteiligter betrachtet wird. Meist liegt die Beschuldigung auch schon schriftlich vor, manchmal bereits der Strafbefehl. Im Grunde kann man es aus professioneller Sicht hier kurz machen und darauf verweisen, dass ein tiefergehendes Gespräch über Ob und Wie der Verteidigung erst nach Akteneinsicht möglich ist. Die Erwartungen des Mandanten werden damit aber gewöhnlich nicht erfüllt. Man wird sich also doch schon jetzt mit dem Sachverhalt auseinandersetzen müssen, soll schon jetzt sagen, ob die Anwaltsbeauftragung sinnvoll ist und welche Ziele erreichbar sind. Und dann natürlich die Kosten … und ob sie überhaupt im Verhältnis zu den Erfolgschancen stehen.

Hinweis