Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184 b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte, BGBl. I Nr. 213 vom 24.06.2024
§ 176 d Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
StGB ( Strafgesetzbuch )
Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 bis 176 c) mindestens leichtfertig den Tod eines Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.