Autor: Schütrumpf |
Kurzüberblick
Sachverhalt
Den drei Angeklagten A, B und C wird vorgeworfen, den Nebenkläger Y in einem Café angegriffen und mit einem Barhocker sowie den Fäusten geschlagen zu haben. Nach der Aussage des Y waren die Angreifer nicht nur zu dritt, sondern mindestens zu fünft. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens werden mehrere Wahllichtbildvorlagen durchgeführt. Der Zeuge versteht dabei aber die Aufgabenstellung nicht richtig. Er - der ja fünf Angreifer vor Augen hat - identifiziert nicht nur die namentlich bekannt gewordenen drei Angeklagten mit einer von ihm eingeschätzten Sicherheit von zwischen 80 % und 100 %, sondern findet in den Wahllichtbildern jeweils noch zwei weitere Personen, denen er eine Ähnlichkeit zu den Tätern von mehr als 50 % zuschreibt. Die Äußerungen des Y werden im polizeilichen Protokoll festgehalten. Im Rahmen der Vernehmung des Nebenklägers Y in der Hauptverhandlung wird nun das Missverständnis des Y erst deutlich.
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