Autor: Artkämper |
Kurzüberblick
Sachverhalt
Das Amtsgericht verurteilt den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h zu einer Geldbuße in Höhe von 120 € und ordnet ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat an. Nachdem der Betroffene an der Ordnungsgemäßheit der durchgeführten Geschwindigkeitsmessung, die mit dem Messgerät vom Typ PoliScan M1 HP erfolgt war, gezweifelt hat, stützt das Gericht seine Überzeugung von der Richtigkeit der Messung auf ein eingeholtes Sachverständigengutachten. In den Gründen wird lediglich das Ergebnis des Gutachtens mitgeteilt.
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