Autoren: Lucke/Jänicke |
Mit dem Besetzungseinwand steht der Strafverteidiger gleich zu Beginn des Hauptverfahrens vor einer anspruchsvollen Aufgabe, deren Bewältigung nicht nur für seine primäre Pflicht der Verteidigung der Rechte seines Mandanten bedeutsam ist, sondern nicht selten auch die Einschätzung des Gerichts über seine Fähigkeiten prägen wird. Dies verdeutlicht beispielsweise das nachfolgende Zitat eines Richters:
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