Beanstandung der Befragung des Mandanten durch Mitangeklagten

Hohes Gericht,

ich beanstande die Befragung meines Mandanten durch den Mitangeklagten.

Die unmittelbare Befragung eines Angeklagten durch einen Mitangeklagten ist gem. § 240 Abs. 2 Satz 2 StPO stets unzulässig.