Autor: Schütrumpf |
Kurzüberblick
Sachverhalt
Dem Angeklagten A wird vorgeworfen, am 25.11. 100 Gramm Marihuana an B verkauft und übergeben zu haben. B ist seinerseits bereits wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in fünf Fällen schuldig gesprochen worden. Die Übernahme der 100 Gramm am 25.11. war dabei auch Gegenstand der Verurteilung.
B wird im Rahmen der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen. Der Verteidiger erkennt einige Ungereimtheiten und Brüche zwischen dem Aussageinhalt in der Verhandlung und dem in der Akte befindlichen Vernehmungsprotokoll des zum Zeitpunkt der Vernehmung Beschuldigten B.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|