Autor: Maurer |
Kurzüberblick
Sachverhalt
Während der Befragung des Zeugen durch den Verteidiger wird dieser fortwährend vom Staatsanwalt/Verteidiger des Mitangeklagten wortreich unterbrochen. Die Frage sei unzulässig, weil
die Frage nichts mehr mit dem Beweisthema zu tun habe; | |
die Frage bereits mehrfach gestellt und beantwortet worden sei; | |
der Zeuge doch hierzu nichts sagen könne. |
Was kann der Verteidiger V gegen die Unterbrechung tun?
Lösung
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