Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge und Urteilsverkündung

 

 

 

An das

Amtsgericht ... - Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht -

... (Anschrift)

Strafsache

gegen ...

wegen Misshandlung Schutzbefohlener

Az.: ...

hier: Ausschluss der Öffentlichkeit

Namens und mit Vollmacht der Angeklagten beantrage ich

1.    die Öffentlichkeit gem. § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG während der Schlussvorträge auszuschließen, ferner

2.    eine Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit während der Urteilsverkündung nach § 173 Abs. 2 GVG herbeizuführen.

Zur Begründung wird ausgeführt:

1. Die Öffentlichkeit ist während der Schlussvorträge nach § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG auszuschließen.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, eine Misshandlung Schutzbefohlener zum Nachteil ihrer acht minderjährigen Kinder begangen zu haben. Die Öffentlichkeit war während der Vernehmung der acht Kinder der Angeklagten nach § 172 Nr. 4 GVG ausgeschlossen. Damit liegen die Voraussetzungen für den Öffentlichkeitsausschluss bei den Schlussvorträgen vor, ohne dass es eines gesonderten Antrags bedürfte.