Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil der 12. kleinen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg vom 15. März 2019 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Oldenburg zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revision zu entscheiden hat.
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