OLG München - Beschluss vom 08.09.2005 (5 St RR 66/05)
Mit Strafbefehl vom 8.6.2004 verhängte das Amtsgericht gegen den Angeklagten wegen Sachbeschädigung, Bedrohung und Beleidigung eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 EUR. Den dagegen eingelegten Einspruch [...]