AG Aachen, vom 11.12.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 48 OWi 66 Js 2202/90 - 1055/90
II. OLG Köln - Beschluß vom 26.03.1991 - Ss 106/91 (Z) - 58 Z,
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines Beweisantrags als verspätet - § 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG
BVerfG, Beschluß vom 24.02.1992 - Aktenzeichen 2 BvR 700/91
DRsp Nr. 1994/2459
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines Beweisantrags als verspätet - § 77 Abs. 2 Nr. 2OWiG
Beantragt ein Betroffener die Vernehmung eines erstmals in der Hauptverhandlung benannten Entlastungszeugen und behauptet er, dessen Anschrift erst jetzt ermittelt zu haben, so kann das Gericht, sofern keine Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieses Vorbringens bestehen, den Beweisantrag nicht ohne Verfassungsverstoß mit der Begründung zurückweisen, der Zeuge hätte schon längst benannt werden können.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die auf § 77 Abs. 2OWiG gestützte Ablehnung von Beweisanträgen im gerichtlichen Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
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