Das Landgericht hat die Angeklagten wegen tateinheitlich begangenen versuchten Mordes in sieben Fällen in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung zu Jugendstrafen von vier Jahren und drei Monaten beziehungsweise fünf Jahren verurteilt. Die auf die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten bleiben ohne Erfolg.
I. Das Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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