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1997
Sonstige
Sonstige
LG
LG Zweibrücken
LG Zweibrücken - Beschluß vom 30.04.1997
1 Qs 61/97
Normen:
StPO
§
112
;
Fundstellen:
StV 1997, 534
VRS 94, 111
LG Zweibrücken - Beschluß vom 30.04.1997 (1 Qs 61/97) - DRsp Nr. 1997/9200
LG Zweibrücken,
Beschluß
vom 30.04.1997
- Aktenzeichen 1 Qs 61/97
DRsp Nr. 1997/9200
»Eine Straferwartung von 4 Jahren Freiheitsstrafe kann weder allein noch i.V.m. Alkoholkonsum des Angeklagten Fluchtgefahr rechtfertigen.«
Normenkette:
StPO
§
112
;
Fundstellen
StV 1997, 534
VRS 94, 111
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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