Der Beschluss des Landgerichts Bückeburg vom 14. Dezember 2017 wird aufgehoben.
Der Angeklagte ist in dieser Sache aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Angeklagten hierdurch erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Landeskasse zur Last.
I.
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