I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Diebstahls in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Mit seiner Revision beanstandet er das Verfahren und rügt allgemein die Verletzung sachlichen Rechts. Gegen die Mitangeklagten T. und H. A. - einen Vetter und einen Onkel des Angeklagten, die bei einem Teil der Taten beteiligt waren - ist das Urteil bereits rechtskräftig geworden.
Die Revision des Angeklagten bleibt ohne Erfolg.
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