Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2014 mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben
a)in den Fällen I. 3. 1. und I. 3. 4. der Urteilsgründe sowie
b)im gesamten Strafausspruch.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.Die weitergehende Revision wird verworfen; jedoch wird die Adhäsionsentscheidung dahin ergänzt, dass im Übrigen von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge der Nebenklägerinnen abgesehen wird.
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|