I. Das Amtsgericht Gera verurteilte den Angeklagten am 21.10.2004 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 33,- EUR. Gegen das am 21.10.2004 verkündete Urteil legte der Angeklagte durch seinen Verteidiger mit Schreiben vom 27.10.2004, eingegangen am 28.10.2004, Rechtsmittel ein. Nach Zustellung des Urteils an den Verteidiger des Angeklagten am 19.11.2004 bezeichnete der Angeklagte durch seinen Verteidiger das eingelegte Rechtsmittel mit Schreiben vom 15.12.2004 - eingegangen am selben Tag - als Sprungrevision und begründete diese. Er beantragt, das Urteil mit den Feststellungen aufzuheben und den Angeklagten freizusprechen. Gerügt wird die Verletzung materiellen Rechts.
Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrer Stellungnahme vom 26.01.2005 beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Gera vom 21.10.2004 aufzuheben und zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Gera zurückzuverweisen.
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