Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. Mai 2023 wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Staatskasse.
I.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main führte unter anderem wegen Verdachts der Untreue gegen mehrere Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren, das sich auch gegen den zwischenzeitlich verstorbenen Vorname1 X richtete.
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