Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger Arbeitnehmer der beklagten Rundfunkanstalt ist.
Der aus D stammende Kläger hatte Anfang der 60er Jahre seinen Wohnsitz in Bayern und arbeitete in dieser Zeit nebenberuflich als freier Mitarbeiter für den Bayerischen Rundfunk. Spätestens seit 1964 wurde er als Sportreporter für die Beklagte tätig. In der Folgezeit verlegte er seinen Wohnsitz nach K .
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|