VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 25.04.2024 (12 S 489/24)
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. März 2024 - 9 K 7032/23 - geändert. Der Gegenstandswert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 2.500 Euro [...]