Auf die Beschwerden des Antragsgegners sowie der Beigeladenen zu 1 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 10. Februar 2021 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Die Beigeladenen zu 2 und 3 tragen ihre außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren selbst.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin, eine Gewerkschaft, begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Bewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in einem Callcenter auf Grundlage von §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|