ArbG Gießen - Urteil vom 06.03.2020 (9 Ga 1/20)
Die Anträge werden zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Verfügungsklägerin zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. [...]