OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 04.12.2019 (1 A 1462/17)
Der Antrag wird auf Kosten der Klägerin abgelehnt. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.184,60 Euro festgesetzt. Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 (und 5) VwGO gestützte Antrag [...]