OVG Sachsen - Beschluss vom 12.05.2016 (2 B 18/16)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. Dezember 2015 - 11 L 1298/15 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der [...]