OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 30.09.2016 (19 A 834/15)
Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt. Der Berufungszulassungsantrag ist unbegründet. Der Kläger [...]