LSG Bayern - Urteil vom 29.11.2016 (L 5 KR 604/16 B ER)
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 22.11.2016 wird zurückgewiesen. II. Kosten sind nicht zu erstatten. I. Der Antragsteller, der in den letzten acht Jahren mehr [...]