FG Köln - Urteil vom 26.02.2015 (6 K 116/13)
Der Kläger betreibt als gemeinnütziger Verein die offene Ganztagsschule K in N. Zur Bestreitung des Unterrichts und der Betreuungsmaßnahmen beschäftigt der Kläger zum Teil Aushilfskräfte. Für die Aushilfskräfte meldete [...]