BVerfG - Beschluss vom 04.08.2015 (1 BvR 1701/15)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die Verfassungsbeschwerde ist, ohne dass es auf die Frage der [...]