LSG Bayern - Beschluss vom 18.11.2014 (L 15 SF 293/14)
I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 6. Oktober 2014, Az.: L 15 SF 254/14 E, wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Mit am 11.10.2014 zugestelltem Beschluss vom [...]