BVerwG - Beschluss vom 08.10.2013 (5 B 58.13)
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Mai 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 1. [...]