LSG Thüringen - Beschluss vom 14.09.2011 (L 10 AL 434/10 ER)
Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Das Begehren der Antragstellerin richtet sich darauf, der Antragsgegnerin bis [...]