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SG Koblenz - Urteil vom 22.06.2010 (S 16 KR 337/09)

Wirksamkeit eines Vertrags zwischen der Krankenkasse und dem Leistungserbringer; Notwendigkeit der Einigung über die Vergütungshöh...

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 126.478,37 € festgesetzt. Zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf [...]