BVerwG - Beschluss vom 30.09.2010 (5 KSt 4.10)
Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung vom 6. August 2010 (Kassenzeichen 1132 2092 0425) wird zurückgewiesen. Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. Die mit Schreiben vom 3. [...]