OLG Brandenburg - Urteil vom 27.11.2007 (6 U 32/07)
I. Die Parteien haben über die Wirksamkeit der Beendigung des Anstellungsverhältnisses der Klägerin durch die vom Beklagten am 25.2.2005 erklärte außerordentliche Kündigung gestritten. In der Berufungsinstanz sind [...]