FG Nürnberg - Beschluss vom 11.10.2007 (3 V 1280/07)
I. Der Antragsgegner betreibt wegen fälliger Steuern und steuerlicher Nebenleistungen in Höhe von zunächst 1.938,15 EUR die Vollstreckung gegen den Antragsteller. Mit Pfändungs- und Einziehungsverfügungen vom [...]