BFH - Urteil vom 13.09.2007 (VI R 54/03)
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, zahlte von Januar 1988 bis September 1993 zusätzliche Löhne ohne Lohnsteuerabzug bzw. zu Unrecht pauschal versteuert aus und führte hierfür auch keine [...]