LSG Hessen - Beschluss vom 28.12.2006 (L 9 AS 190/06 ER)
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gießen vom 13. Juli 2006 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die statthafte (§ 172 SGG) sowie form- und [...]