LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 28.06.2001 (4 Ta 32/01)
Der Beteiligte zu 2 ist der ehemalige Prozessbevollmächtigte der Klägerin und Antragsgegnerin im Ausgangsverfahren. Diese begehrte mit der Klage die Feststellung, dass das zwischen den Parteien des Ausgangsverfahrens [...]