BVerwG - Beschluß vom 20.08.2001 (2 B 31.01)
Der Antrag des Antragstellers, ihm für das Beschwerdeverfahren einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung seiner Rechte beizuordnen, ist unbegründet, weil die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision [...]