BGH - Urteil vom 14.03.2000 (KZR 15/98)
Die Klägerin ist die Innung des Zahntechniker-Handwerks N.. Ihr gehören über 400 zahntechnische Betriebe als ordentliche Mitglieder an. Zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört es, die gemeinsamen gewerblichen [...]