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Rechtsprechung
1999
Sonstige
OLG
OLG Dresden
OLG Dresden - Beschluss vom 07.06.1999
1 Ss 176/99
Normen:
StGB
§
266a
;
Fundstellen:
NStZ-RR 2000, 304
Begriff des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen
OLG Dresden,
Beschluss
vom 07.06.1999
- Aktenzeichen 1 Ss 176/99
DRsp Nr. 2005/14385
Begriff des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen
Ein Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung liegt auch vor, wenn kein Lohn ausgezahlt wird.
Normenkette:
StGB
§
266a
;
Fundstellen
NStZ-RR 2000, 304
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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